Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung GoPB

Die Unterstützung eines Auftraggebers bei dessen Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften ist eine Beratungsleistung von hohem betriebs- und volkswirtschaftlichem Nutzen. Sie erfordert vom Personalberater ein Höchstmaß an Kompetenz und Verantwortung.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. (BDU) hat es sich daher als nationale Berufsvertretung von Personalberatungsunternehmen zum Ziel gesetzt, die Professionalität der Branche und seiner Mitglieder zu fördern. Aus diesem Grund hat der BDU die nachfolgend dargestellten Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter  Personalberatung formuliert. Sie dienen den BDU-Mitgliedsunternehmen als Richtlinien bei Ihrer Tätigkeit als Personalberater. Gleichzeitig dienen diese Grundsätze dazu, dass sich Auftraggeber und Kandidaten ein Bild von der Professionalität und Qualifikation eines Personalberaters verschaffen können.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung im BDU (GoPB) definieren daher, wie die Tätigkeit für alle Beteiligten - Auftraggeber, Kandidaten, Personalberater - fachgerecht ausgeübt wird.

Personalberater sind die Partner ihrer Auftraggeber in einem umfangreichen Beratungsprozess mit der Zielsetzung, diesen bei der Suche und Auswahl von qualifizierten Fach- und Führungskräften zu unterstützen und zu beraten. Eine solche Partnerschaft kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich beide Seiten gegenseitige Sorgfalt, Vertrauen und Offenheit sowie einen wechselseitigen Austausch von Informationen während des gesamten Projektverlaufs zusichern.

Download der GoBP-Broschüre als PDF (1,5 MB)

Quelle: www.bdu.de/gopb.html

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